Ganzheitliche Zahnmedizin

Zusätzlich zur klassischen Zahnheilkunde bieten wir Ihnen folgende ganzheitliche Behandlungsmethoden an:

Craniosacrale Osteopathie

Craniosacrale Osteopathie

Der menschliche Schädel besteht aus 22 Knochen, die wie Zahnräder ineinander greifen und miteinander arbeiten. Durch hohe Krafteinwirkung (z.B. bei Geburt, Sturz, Autounfall...) können diese Knochen miteinander »verhaken«, es entsteht eine knöcherne Blockade. Im Kieferbereich sind solche Blockaden besonders gut zu erkennen. 
Bei Erwachsenen führen Blockaden zu Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Haltungsproblemen, bei Kindern können zusätzlich Entwicklungsstörungen auftreten. Gerade bei Kindern ist es daher wichtig, Blockaden frühzeitig zu lösen, damit sich Schädel, Kiefer, Gehirn und Sinnesorgane optimal entwickeln können. Eine Behandlung ist jedoch in jedem Lebensalter möglich und sinnvoll. Durch die Craniosacrale Osteopathie werden Blockaden auf äußerst sanfte und angenehme Weise gelöst.
Anwendungsgebiete:

  • Trinkprobleme bei Säuglingen
  • Entwicklungsstörungen bei Kindern 
  • Fehlbiss bei Kindern (Kreuzbiss, Unterkieferrücklage, Engstand...)
  • Kiefergelenksprobleme bei Kindern und Erwachsenen (s. Funktionsdiagnostik)
  • Kopfschmerzen / Migräne
  • Rückenschmerzen, Hüftschmerzen
  • Schwindel
  • Ohrgeräusche / Tinnitus

Bei all diesen Problemen ist eine zahnärztliche Untersuchung notwendig, um einen Zusammenhang mit Zahnerkrankungen auszuschließen!

Applied Kinesiology (AK)

Applied Kinesiology (AK)

Immer häufiger begegnen wir Erkrankungen, deren Ursache sich an einer weit entfernten Körperstelle befinden. So kann ein abgestorbener Zahn beispielsweise Schulterschmerzen verursachen. Eine Behandlung der Schulter wird in einem solchen Fall die Schmerzen nicht lindern. Erst die Sanierung des schuldigen Zahnes wird zum Erfolg führen. Einen solchen Zusammenhang zwischen Schmerzstelle und weit entfernter Schmerzursache nennt man »Herderkrankung«. 

Die AK bietet eine wirkungsvolle Methode, um solche Zusammenhänge aufzudecken. Negative Einflüsse auf unseren Körper (z.B. Entzündung) und positve Einflüsse (passendes Medikament) verändern die Kraft unserer Muskeln. Die AK macht sich dies zunutze, indem die Kraft spezieller Muskeln getestet wird. Kann ein schwacher Muskel durch einen bestimmten Reiz gestärkt werden, so ist die passende Behandlungsmehtode gefunden. 
Anwendungsgebiete:

  • Aufdeckung von Zusammenhängen zwischen Zahnerkrankungen und Organerkrankungen (»Herderkrankungen«)
  • Verträglichkeits-Testung von zahnärztlichen Materialien
  • Austestung geeigneter Medikamente

Akupunktur

Akupunktur

Die Akupunktur ist Teil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und wird seit mehr als 3000 Jahren erfolgreich angewendet. Neben der Körperakupunktur wurden im Laufe der Zeit viele Spezialtechniken entwickelt, bei denen von einem begrenzten Körperareal ausgehend der gesamte Körper behandelt werden kann. Die bekannteste Methode stellt hier die Ohrakupunktur dar. Weit weniger bekannt, aber vielfach sehr wirkungsvoll ist die Mundakupunktur. Sie wurde vom deutschen Zahnarzt und Hals-Nasen-Ohrenarzt Dr. Jochen Gleditsch entwickelt, bei dem ich diese Behandlungsmethode erlernen durfte. Hier findet der Zusammenhang zwischen Zahnerkrankungen und Organerkrankungen besondere Beachtung.
Anwendungsgebiete:

  • Schmerzzustände (Migräne, Gesichtsschmerz)
  • Entzündungen der Nasennebenhöhlen
  • Schmerzausschaltung bei Unverträglichkeit gegen lokale Betäubungsmittel
  • Ausschaltung des Würgereizes z. B. bei Abdrücken

Homöopathie

Homöopathie

Nach dem Grundsatz : »Gleiches mit Gleichem behandeln« wird in der Homöopathie beispielsweise der Stich einer Biene mit Bienengift behandelt. Auch in der Zahnheilkunde kann diese sanfe Behandlungsmethode erfolgreich angewendet werden. Dazu muss das homöopathische Medikament genau zum jeweiligen Krankheitsbild passen. Das passende Medikament wird mittels AK (s.o.) ausgetestet.
Anwendungsgebiete:

  • Unterstützung der Heilung nach Zahnoperationen
  • Sanfte Behandlung von Entzündungen im Zahn-Mund-Kieferbereich


Die hier vorgestellten alternativen Behandlungmöglichkeiten werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen nicht erstattet. Eine Behandlung mit diesen Methoden wird somit privat in Rechnung gestellt (Leistung auf Verlangen nach GOZ §2/3).